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Badeunfälle: Eltern müssen immer wachsam bleiben


Bild: Annette Riedl/dpa

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit und schon taucht der Nachwuchs ab - und vielleicht nicht wieder auf. Auch in Freibädern können Kinder ertrinken, wie zuletzt zwei Fälle aus Rheinland-Pfalz zeigten. 

Daher sollten Eltern ihren Nachwuchs gut im Auge behalten. «Die Aufsichtspflicht liegt auch im Schwimmbad bei den Eltern», sagt Marco Vogt vom Landesverband Rheinland-Pfalz der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG). 

Zwar hat auch der Betreiber eine Aufsichtspflicht. Eltern dürften jedoch nicht davon ausgehen, dass die Badeaufsicht ihr Kind jederzeit im Blick behalten könne, so die allgemeine Empfehlung von Marco Vogt für den Schwimmbadbesuch.

Dies gilt vor allem bei viel Betrieb. 10 Leute im Becken können noch gut beaufsichtigt werden, bei 100 Menschen ist dies unmöglich. «Da sind so viele Körper, die schwimmen, hopsen und springen.»

Erhalte in dem Trubel ein Kind etwa einen kleinen Schubser und falle ins Wasser, könne das leicht unbemerkt bleiben. Wenn andere Schwimmer einen reglos im Wasser treibenden Körper bemerkten, sei es oft schon zu spät. 

Warum Schwimmflügel nicht genug Schutz bieten

Kinder, die nicht schwimmen können, müssen auf jeden Fall durchgehend von ihren Eltern beaufsichtigt werden. Das gilt auch dann, wenn sie Schwimmhilfen tragen. Mit Blick auf die Sicherheit empfiehlt Marco Vogt Schwimmwesten. Von Schwimmflügeln hingegen rät der Fachmann ab. Denn springe das Kind damit ins Wasser, würden diese sich rasch vom Arm ziehen. 

Je nach ihrer Koordinationsfähigkeit sind Kinder etwa im Alter von acht oder neun Jahren in der Lage, schwimmen zu lernen. Hier ist aber das Wo entscheidend: Seen oder gar Flüsse eignen sich nicht zum Schwimmenlernen, sagt Vogt. Das sollte in einem gesicherten Raum, also einem Becken, geschehen.


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(26.05.2026)


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